Top 8NEU: Ergebnisverwendung 2021
| Veranstaltung: | Bundesversammlung 2021 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesleitung und Bundesvorstand |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Eingereicht: | 11.05.2021, 18:09 |
| Veranstaltung: | Bundesversammlung 2021 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesleitung und Bundesvorstand |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Eingereicht: | 11.05.2021, 18:09 |
Der Bundesvorstand wird ermächtigt, bereits bei der Erstellung des
Jahresabschlusses 2021 Maßnahmen zur teilweisen oder vollständigen
Ergebnisverwendung i.S.d. § 268 Abs. 1 HGB (d.h. Einstellungen in/Entnahmen aus
Rücklagen) vorzunehmen.
Der Jahresabschluss des VCP wird nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt, die Prüfung durch die Treuhandstelle der Diakonie Hessen erfolgt
nach den Richtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).
Das IDW weist darauf hin, dass die Entscheidungsgewalt über die
Ergebnisverwendung bei der Mitgliederversammlung eines Vereins liegt (analog zu
Kapitalgesellschaften bei der Gesellschafterversammlung). Die Aufgabe, über die
Ergebnisverwendung zu entscheiden, kann auch einem anderen Organ übertragen
werden. Um sicherzustellen, dass die Bundesversammlung einen geprüften und
testierten Jahresabschluss vorgelegt bekommt, empfiehlt deshalb die
Treuhandstelle der Diakonie Hessen ausdrücklich, den Bundesvorstand - wie auch
in den vergangenen Jahren - zu ermächtigen, einen entsprechenden Beschluss zu
fassen.
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