Obliegt würde eine Pflicht bedeuten, Fachgruppen werden jedoch auf Wunsch der Bundesleitung eingesetzt. So ist klar, dass ein Wunsch besteht, dass diese FG existiert, es aber dennoch in der Entscheidung der Bundeleitung bleibt.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag: | FG Erwachsene Arbeitsordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Marvin Laesecke |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 12.06.2021, 09:02 |
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