| Veranstaltung: | Bundesversammlung 2021 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 12.06.2021 |
| Basierend auf: | Top 10.2NEU2: FG Erwachsene Arbeitsordnung |
FG Erwachsene Arbeitsordnung
Beschlusstext
Die Bundesversammlung möge beschließen, die Arbeitsordnung des VCP wie folgt in
den Abschnitten 1.2.3 und 1.2.4 zu ändern:
1.2.3 Interessenvertretung und Struktur auf Bundesebene
Die Erwachsenenarbeit ist Aufgabenfeld der Bundesleitung. Im Sine von Führungim
Dialog sind unterschiedliche Interessen zwischen der Fachgruppe der Erwachsenen
und der Bundesleitung zu diskutieren.Die von den Ländern auf demokratische Weise
gewählten oder benannten Vertreterinnen und Vertreter bilden die Fachgruppe
Erwachsene auf Bundesebene, die durch Vertretungen bestimmter Arbeitsformen von
Erwachsenenarbeit erweitertwerden kann.
Die Erwachsenenarbeit ist durch vier Vertreterinnen bzw. Vertreter der
Fachgruppe Erwachsene in der Bundesversammlung mit beratender Funktion
vertreten.Sie hat Antragsrecht auf der Bundesversammlung.
1.2.4 Aufgaben der Erwachsenenarbeit
Zu den Aufgaben, die in der Fachgruppe Erwachsene wahrgenommen werden, können u.
a. folgende gehören:
• die konzeptionelle Weiterentwicklung der Erwachsenenarbeit;
• die Organisation von bundesweiten und länderübergreifenden regionalen
Veranstaltungen der Erwachsenenarbeit;
• Pflege von Kontakten zu der Erwachsenenarbeit anderer anerkannter
Pfadfinder*innenverbände;
• Erfahrungsaustausch über die Erwachsenenarbeit in den Ländern;
• die Wahl der Sprecherinnen bzw. Sprecher der Fachgruppe Erwachsene;
• die Wahl der Vertreterinnen oder Vertreter zur Bundesversammlung.
Darüber hinaus kann die Erwachsenenarbeit Themen aufgreifen, sie transparent
machen und diese dem Verband zur Verfügung stellen.
werden durch
1.2.3 Interessenvertretung und Aufgaben auf Bundesebene
Es wäre wünschenswert, wenn die Bundesleitung hierfür eine Fachgruppe
Erwachsenen mit klar definierten Aufgaben und Zielen einsetzt.
Zu den Aufgaben, die in einer möglichen Fachgruppe Erwachsene wahrgenommen
werden,
können u. a. folgende gehören:
• die konzeptionelle Weiterentwicklung der Erwachsenenarbeit;
• die Organisation von bundesweiten und länderübergreifenden regionalen
Veranstaltungen der Erwachsenenarbeit;
• Pflege von Kontakten zu der Erwachsenenarbeit anderer anerkannter
Pfadfinder*innenverbände;
• Erfahrungsaustausch über die Erwachsenenarbeit in den Ländern;
• die Wahl der Sprecher*innen der Fachgruppe Erwachsene;
ersetzt.