| Veranstaltung: | Bundesversammlung 2021 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesversammlung des VCP Rheinland-Pfalz/Saar |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 11.05.2021, 18:17 |
Top 10.2: FG Erwachsene Arbeitsordnung
Antragstext
Die Bundesversammlung möge beschließen, die Arbeitsordnung des VCP wie folgt in
den Abschnitten 1.2.3 und 1.2.4 zu ändern:
1.2.3 Interessenvertretung und Struktur auf Bundesebene
Die Erwachsenenarbeit ist Aufgabenfeld der Bundesleitung. Im Sine von Führungim
Dialog sind unterschiedliche Interessen zwischen der Fachgruppe der Erwachsenen
und der Bundesleitung zu diskutieren.Die von den Ländern auf demokratische Weise
gewählten oder benannten Vertreterinnen und Vertreter bilden die Fachgruppe
Erwachsene auf Bundesebene, die durch Vertretungen bestimmter Arbeitsformen von
Erwachsenenarbeit erweitertwerden kann.
Die Erwachsenenarbeit ist durch vier Vertreterinnen bzw. Vertreter der
Fachgruppe Erwachsene in der Bundesversammlung mit beratender Funktion
vertreten.Sie hat Antragsrecht auf der Bundesversammlung.
1.2.4 Aufgaben der Erwachsenenarbeit
Zu den Aufgaben, die in der Fachgruppe Erwachsene wahrgenommen werden, können u.
a. folgende gehören:
• Umsetzung der unter 4.2 genannten Ziele und Inhalte;
• die konzeptionelle Weiterentwicklung der Erwachsenenarbeit;
• die Organisation von bundesweiten und länderübergreifenden regionalen
Veranstaltungen der Erwachsenenarbeit;
• Pflege von Kontakten zu der Erwachsenenarbeit anderer anerkannter
Pfadfinderinnen- und Pfadfinderverbände;
• Erfahrungsaustausch über die Erwachsenenarbeit in den Ländern;
• die Wahl der Sprecherinnen bzw. Sprecher der Fachgruppe Erwachsene;
• die Wahl der Vertreterinnen oder Vertreter zur Bundesversammlung.
Darüber hinaus kann die Erwachsenenarbeit Themen aufgreifen, sie transparent
machen und diese dem Verband zur Verfügung stellen.
werden durch
1.2.3 Interessenvertretung und Aufgaben auf Bundesebene
Es obliegt der Bundesleitung eine Fachgruppe Erwachsenen mit klar definierten
Aufgaben und Zielen einzusetzen.
Zu den Aufgaben, die in einer möglichen Fachgruppe Erwachsene wahrgenommen
werden,
können u. a. folgende gehören:
• Umsetzung der unter 4.2 genannten Ziele und Inhalte;
• die konzeptionelle Weiterentwicklung der Erwachsenenarbeit;
• die Organisation von bundesweiten und länderübergreifenden regionalen
Veranstaltungen der Erwachsenenarbeit;
• Pflege von Kontakten zu der Erwachsenenarbeit anderer anerkannter
Pfadfinderinnen- und Pfadfinderverbände;
• Erfahrungsaustausch über die Erwachsenenarbeit in den Ländern;
• die Wahl der Sprecherinnen bzw. Sprecher der Fachgruppe Erwachsene;
ersetzt.
Begründung
Die Fachgruppe Erwachsene ist die einzige Arbeitsgruppe des Verbandes, die
explizit in Satzung und Arbeitsordnung erwähnt und definiert wird. Außerdem
verfügt sie über ein Antragsrecht an die Bundesversammlung, was sie zumindest in
diesem Punkt, auf eine Ebene mit der Bundesleitung, dem Bundesrat oder auch
Landesversammlungen stellt. Mit Blick auf die heutigen Strukturen des Verbandes
lässt sich diese historisch gewachsene Sonderrolle der Fachgruppe jedoch nur
schwer verteidigen.
Zusätzlich sehen wir in der Umstrukturierung der regulären Fach- und
Projektgruppen über die vergangenen Jahre einen sehr guten Ansatz. Die
Einsetzung, mit klarer Aufgabenbeschreibung und Rücksprache im Bundesrat, führt
zwangsläufig auch zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung, von der alle
Beteiligten profitieren. Auch für die Außendarstellung der Gruppen ist dieser
Prozess sehr hilfreich. In unseren Augen ein Grund mehr, auch die Fachgruppe
Erwachsene in diesen Prozess einzubinden.
Ein weiteres Problem, das wir in der aktuellen Struktur der Fachgruppe sehen,
ist zudem die Zusammensetzung der Fachgruppe aus Länderdelegierten.
Grundsätzlich ist es natürlich immer wünschenswert, möglichst alle Länder in
einer Fachgruppe vertreten zu haben, trotzdem halten wir das Prinzip der
Delegierten hier für unpassend. Unserer Ansicht nach ist eine Fachgruppe ein
Kreis von Personen, der im Interesse des Verbandes ein bestimmtes Thema
bearbeitet. Für die Zusammensetzung eines solchen Kreises bedarf es aber keiner
demokratischen Legitimation der jeweiligen Person durch ihr Land. Viel wichtiger
ist, dass Interesse besteht, sich mit einem Thema auseinanderzusetzen. Ob das
als Länderdelegierte*r passiert oder nicht, ist zweitrangig. Wir wollen mit den
Anträgen daher auch auf eine offenere Zusammensetzung der Gruppe hinwirken, so
wie es bei anderen Fachgruppen bereits der Fall ist. Möglicherweise tut sich
hier sogar eine Chance auf, mehrere Gruppen oder Untergruppen, orientiert am
Konzept der Lebensphasen, zu gründen.
Ziel der Anträge ist es keinesfalls, die Fachgruppe vollständig aufzulösen oder
gegenüber anderen Gruppen zu benachteiligen. Vielmehr geht es darum, die
Fachgruppe Erwachsene auf eine Stufe mit anderen Fachgruppen zu stellen und in
bewährte Prozesse einzubinden.
Aufgrund der formalen Unterschiede zwischen Satzung und Arbeitsordnung wurden
die Änderungen in zwei Anträge geteilt, inhaltlich sind sie jedoch als Einheit
zu betrachten. Auch die Begründung beider Anträge ist identisch.
Kommentare
Susi Heinrich:
Alex Wittmann: